WHISTLEBLOWING UND MELDEWEGE

Wir möchten über rechtswidriges Verhalten in unserem Unternehmen informiert werden, um solche Verhaltensweisen aufklären und abstellen zu können. Daher ermutigen wir jeden – egal ob Mitarbeitende, ehemalige Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten oder Dritte -, uns Hinweise auf Rechtsverstöße mitzuteilen.

 

Grundsätzlich sollten sich Mitarbeitende/Interne zunächst an ihre Vorgesetzen wenden. Externe Personen können sich an ihre Ansprechpartner im Unternehmen wenden. Uns ist klar, dass dies nicht in allen Fällen sinnvoll oder möglich ist. Daher haben wir eine vertrauliche Meldestelle für Personen eingerichtet, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über Verstöße erlangt haben.

 

Jede/r kann sich unmittelbar an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, der mit seinem Team Meldungen entgegen nimmt. Diesen können Sie initial per E-Mail oder Telefon erreichen. Je nach Ihren Bedürfnissen als Hinweisgeber wird er Ihnen zusätzlich eine gesicherte digitale Austauschplattform bereitstellen und/oder sich auch mit Ihnen treffen.

 

So erreichen Sie unsere Meldestelle:

yourIT GmbH
Zertifiziert nach DIN ISO/IEC 27001:2015
Per E-Mail: whistleblowing@yourit.de
Per Telefon: +49 743330098-30

 

Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt und nur direkt zur Prüfung relevanten Personen zugänglich gemacht. Über die Meldestelle können Sie auch ohne Nennung Ihres Namens Hinweise geben. Wir weisen darauf hin, dass wir auch anonyme Hinweise verfolgen. Wir können Hinweisgebern jedoch keine Anonymität zusichern, auch wenn wir versuchen den Wunsch nach Anonymität umzusetzen. Weitere Fragen, wie wir mit personenbezogen Daten umgehen, finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Hinweisgebende Personen, Whistleblower“.

 

Wir bitten um Verständnis, dass die Meldestelle nur zur Meldung von Verstößen gegen Gesetze, Richtlinien oder gegen Regelungen, die wir uns selbst auferlegt haben, genutzt werden soll. Die Meldestelle ist nicht für allgemeine Beschwerden oder Gewährleistungsanfragen vorgesehen.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich an eine einschlägige externe Meldestelle zu wenden, die in §19 – §23 HinSchG genannt wird oder sich an einem Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union zu beteiligen. Exemplarische haben wir folgende Meldekanäle für Sie aufgeführt: